Dienstag, 28. Dezember 2010

Unfall in Frankreich – das lange Warten auf Schadensregulierung

Die Brücke war eng, zu eng für zwei Fahrzeuge. Obwohl ich Vorfahrt hatte, bog ein Renault mit Anhänger auf die Brücke vor dem Örtchen Jouques in Südfrankreich ein. Es wurde eng, ich blieb stehen doch der Renault fuhr weiter und riss mir mit dem Kotflügel und dem Kennzeichenhalter die Fahrerseite meines Wagens auf.

Was tun? Der Fahrer blieb völlig unbeeindruckt in seinem Auto sitzen, schrieb auf eine Visitenkarte seine Versicherungsnummer auf und das sollte es dann sein. Nach langem hin und her füllten wir dann einen Unfallbogen aus, das sogenannte „Constat“. Ich machte noch Fotos von dem Schaden und dann sollte alles von der französischen Versicherung reguliert werden. Erleichtert wird das von einer sogenannten deutschen Korrespondenzversicherung, mit der dann der Schriftwechsel in deutsch gemacht wird und die dann die Schadenabwicklung regelt.

Mitte August aus Frankreich zurückgekommen klärte ich dann alles mit der Korrespondenzversicherung der französischen Axa, der Axa in Deutschland. Alle Unterlagen gingen per Mail an die Schadenabwicklung und mir wurde zugesichert, dass es normalerweise recht schnell gehen müsste. Von der Einschaltung eines Anwalts wurde mir abgeraten, da diese Kosten nicht von der Versicherung übernommen werden. Nach zwei Wochen fragte ich nach- ich müsse noch warten hieß es. Nach mehr als einem Monat immer noch nichts. Nach zwei Monaten hieß es dann nach französischem Recht sei nicht der Versicherer des Anhängers, sondern der des Zugfahrzeuges zuständig – dieser müsse aber erst ermittelt werden.

Ich habe mich nochmal an meinen recht unkooperativen Unfallgegner gewandt, um die Versicherung seines Zugfahrzeuges zu klären. Die Antwortmail kam nach ein paar Tagen. Er beschimpfte mich in einer Mail ohne Punkt und Komma, da ich es gewagt habe seine dienstliche Mailadresse zu nutzen, die er mir aber selbst gegeben hatte. Ansonsten bezweifelte er die Schadenhöhe und bezweifelte, dass ich ihm jemals getraut hätte. So viele Fotos vom Unfallort zeigten nur mein Misstrauen. Immerhin habe ein Feuerwehr-Oberst aus Paris das Formular ausgefüllt. Frankreich sei ein schönes Land schrieb er und die Franzosen seien ehrliche und gesetzestreue Menschen. Ich aber würde an seiner Ehre zweifeln. Immerhin bestätigte er, dass er alle Unterlagen auch seiner Versicherung gegeben habe.

Dann nach nahezu vier Monaten mittlerweile Anfang Dezember, kam der Bescheid von der deutschen Axa – ich müsse mich noch weiter gedulden und gegebenenfalls die Verkehrsopferhilfe einschalten. Die französische Axa hätte noch keine Regulierungsfreigabe erteilt.

Der freundliche und kompetente Mitarbeiter der deutschen Axa klärte mich telefonisch umfassend über die Situation auf. Kurz gefasst lautet das Resultat: Wer im mit einem ausländischen Fahrzeug im In- oder Ausland einen Unfall hat, hat trotz aller Regelungen der Europäischen Union zunächst mal Pech. Wann und ob der Schaden jemals beglichen wird steht in den Sternen. In meinem Fall ist es so, dass in Frankreich in einer solchen Situation der jeweilige Haftpflichtversicherer den Schaden übernimmt und danach alles mit der gegnerischen Versicherung regelt. Der Kunde braucht sich also um nichts zu kümmern. Da ich eine deutsche Versicherung habe, funktioniert dies nicht. Zwar gibt es mittlerweile auch in Deutschland Versicherer, die eine solche Auslandsschaden-Schutz anbieten, doch dies sind nicht alle und oft wird dies beim Versicherungsabschluss nicht berücksichtigt.

Nach drei Monaten gibt es dann die Möglichkeit bei der Verkehrsopferhilfe in Berlin die Regulierung zu beantragen. Dieser Pool der deutschen Haftpflichtversicherer übernimmt dann die Regulierung, aber mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro.

Tipp: Wer diesen Ärger vermeiden will, sollte darauf achten, dass die KFZ-Versicherung eine Auslandschadenregulierung anbietet. Damit fährt es sich schon sorgenfreier im Ausland.

1 Kommentare:

  1. Wir fuhren im September mit dem ICE von Dresden nach Paris (bestimmt preisgünstiger als 500,-Euro Schadensregulierung). :)
    Das lag aber daran, dass ich kein Auto besitze und unsere Urlaubsreisen entspannt im Zug absolviere. Trotzdem lieber Rainer, sollte es für Dich eine Lehre sein. Ich kenne die Jungs von AXA, sehr kompetent und hilfreich.
    Wir wünschen Dir einen guten Rutsch ins nächste Jahr und besten Gruß an Deine Frau !

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